Oldenburger Kinder- und Jugendbuchpreis 2023

Seit 1977 vergibt die Stadt Oldenburg einen Preis für herausragende literarische und künstlerische Leistungen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur. Der im Rahmen der Oldenburger Kinder- und Jugendbuchmesse (KIBUM) verliehene Preis ist mit 8.000 Euro dotiert.
Der Förderpreis soll Autorinnen/Autoren und Illustratorinnen/Illustratoren anspornen und ermutigen ihre Erstlingswerke vorzulegen. Innovativen und kreativen Ideen soll die Chance geboten werden Aufmerksamkeit zu erregen. Zugleich wird ein Anreiz geschaffen, die Werke (noch) Unbekannter zu fördern und in die Verlagsprogramme aufzunehmen.
Die Preisträger werden von einer unabhängigen und überregionalen Jury ausgewählt. Die Qualität ihrer Entscheidungen hat zum hohen Renommee des Oldenburger Kinder- und Jugendbuchpreises geführt.
Der Erfolg lässt sich auch daran ablesen, dass so gut wie alle PreisträgerInnen einen Verleger gefunden haben und weitere Veröffentlichungen sowie Ehrungen folgten. Einige der Preisträger*innen gehören heute zu den bekanntesten und erfolgreichsten Schaffenden der Kinder- und Jugendliteratur im deutschsprachigen Raum.

Bewerbung

Der Preis wird an lebende Schriftstellerinnen/Schriftsteller der deutschen Sprache und an lebende Illustratorinnen/Illustratoren vergeben, die erstmals mit einem eigenständigen monographischen Werk auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur an die Öffentlichkeit treten, das für diesen Wettbewerb noch nicht eingereicht wurde.

Bewerbungsrfrist: 15.06.2023

Teilnahmeberechtigt sind Verlage, Autorinnen/Autoren und Illustratorinnen/Illustratoren. Sie können
a) Manuskripte und Illustrationen bisher unveröffentlichter Kinder- und Jugendbücher
b) Manuskripte und Illustrationen von im Druck befindlichen Kinder- und Jugendbüchern
c) Kinder- und Jugendbücher, die seit dem 15. Juni des vorangegangenen Ausschreibungsjahres erschienen einreichen. Bei dem eingereichten Titel muss es sich um ein Erstlingswerk im erzählenden Kinder- und Jugendbuch handeln.
Die Mindestanzahl der Illustrationen liegt bei 10 (zehn) Abbildungen, die Mindestwortanzahl von Texten bei 500 (fünfhundert) Wörtern.  Handschriftliche Manuskripte und digitale Einreichungen in Form von CDs oder als Datei per Mail sind nicht zugelassen.
Autorinnen/Autoren und Illustratorinnen/Illustratoren, die unter einem Pseudonym schreiben beziehungsweise illustrieren, sind dazu verpflichtet, ihren echten Personennamen auf dem genormten Einsendebogen anzugeben. Im Falle einer Nominierung wird der echte Name veröffentlicht.
Die Einsendungen sind jeweils bis zum 15. Juni des Ausschreibungsjahres bei der Stadtbibliothek, Peterstraße 3, 26121 Oldenburg einzureichen. Es müssen fünf Exemplare eingereicht werden. Pro Exemplar müssen eine Kurzvita, ein Exposé und ein Einsendebogen beigelegt werden.

Weitere Infos gibt es hier